Das Verwaltungsgericht hält fest, dass der Sondernutzungsplan „Bahnhofstrasse–Kirchstrasse“ einem bedarfsgerechten Angebot für Betreuung und Pflege dient und damit im öffentlichen Interesse liegt. Es weist sowohl die Kritik an der Standortwahl als auch jene an der Anzahl geplanter Pflegeplätze zurück.
Für die SanaFürstenland AG schafft das Neubauprojekt die Grundlage für die Zukunft. Der Neubau ist zentral, um die Bedürfnisse künftiger Bewohnender bestmöglich zu erfüllen und den Mitarbeitenden ein attraktives Arbeitsumfeld zu bieten.
Bestätigung durch dritte Instanz
Mit dem Verwaltungsgericht hat bereits die dritte Instanz bestätigt, dass der geplante Neubau im Zentrum von Gossau den rechtlichen Vorgaben entspricht. Der Verwaltungsrat der SanaFürstenland AG erwartet nun von den Beschwerdeführern, dass sie das Urteil des Verwaltungsgerichts akzeptieren. Die Einsprecher hatten stets eine gerichtliche Klärung der inhaltlichen Fragen gefordert. Diese liegt nun vor. «Der Entscheid bringt Klarheit und bestätigt die Grundlage unseres Projekts. Wir hoffen nun, dass wir den Fokus auf die Realisierung eines dringend benötigten Angebots für die Bevölkerung richten können», erklärt Verwaltungsratspräsidentin Sylvia Egli.
Die SanaFürstenland ist bereit
Die SanaFürstenland AG hat das Baugesuch bereits Ende 2023 eingereicht und hofft nun, nach dem Entscheid zu den übergeordneten Planungsgrundlagen, auf eine zeitnahe Bewilligung durch das kantonale Bau- und Umweltdepartement. Sie ist bereit, sodass nach Vorliegen der Bewilligung und einer rund neunmonatigen Planungsphase mit dem Bau gestartet werden kann. Bis dahin setzt das Team weiterhin alles daran, mit fachlicher Kompetenz, familiärer Atmosphäre und grossem Engagement die hohe Pflege- und Betreuungsqualität zu gewährleisten und die bestehenden infrastrukturellen Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen.